Tätigkeitsschwerpunkte der Strafrechtskanzlei Dietrich

Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind insbesondere

Darüber hinaus vertritt er Mandanten im Zusammenhang mit EU-Haftbefehlen oder im Gnaden- oder Wiederaufnahmeverfahren.

Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Sie bei Vorwürfen aus dem so genannten allgemeinen Strafrecht. Zum allgemeinen Strafrecht zählen jene Strafvorschriften, welche sich im Strafgesetzbuch befinden.

Zu den Tatvorwürfen nach dem Strafgesetzbuch gehören beispielhaft:

Diebstahl, Falschaussage / Meineid, Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Untreue, Schwarzfahren, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung und Fahrlässige Körperverletzung, Mord und Totschlag, Brandstiftung, Stalking sowie die Sexualstraftaten.

Weitere Informationen zu den Tatvorwürfen nach dem StGB finden Sie hier

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Dietrich Mandanten, denen z. B. der Besitz von Betäubungsmitteln, der Erwerb von Drogen und der Verkauf von Drogen vorgeworfen wird. Das Betäubungsmittelstrafrecht befindet sich im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Weitere Informationen zum Drogenstrafrecht finden Sie auf unserer Seite zum Betäubungsmittelstrafrecht.

Verkehrsrechtliche Vorwürfe

Rechtsanwalt Dietrich verteidigt Mandanten, denen die Begehung einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht finden sich z.B. im StGB, wie z.B. die Trunkenheit im Verkehr und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht" bzw. "Unfallflucht"), und im Straßenverkehrsgesetz, wie z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unsere Verkehrsstrafrechtsseite finden Sie hier.

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird dem Beschuldigten ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog auferlegt. Weiterhin droht die Eintragung von Punkten ins Verkehrszentralregister in Flensburg. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot verhängt werden oder der Führerschein entzogen werden. In beiden Fällen muss die Fahrerlaubnis abgegeben werden. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder auch die Benutzung eines Handys durch den Fahrzeugführer. Rechtsanwalt Dietrich ist beruflich auf den Führerschein angewiesen. Vor diesem Hintergrund liegt ihm das Verkehrsrecht besonders am Herzen.

Weitere Informationen zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht finden Sie hier.

Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt Dietrich vertritt zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende im Rahmen des sogenannten Jugendstrafrechts. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält eigenständige Regelungen über das Strafverfahren und die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden. Diese weichen stark von den Vorschriften im Erwachsenenstrafverfahren ab.

Weitere Informationen zum Jugendstrafrecht finden Sie hier.

EU-Haftbefehl

Rechtsanwalt Dietrich kümmert sich ebenfalls um die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit internationalen Haftbefehlen und europäischen Haftbefehlen (EU-Haftbefehlen). Hierbei vertritt Strafverteidiger Dietrich Mandanten, welche aufgrund eines internationalen Haftbefehls oder eines europäischen Haftbefehls (EU-Haftbefehl) von Deutschland an einen anderen Staat oder von einem anderen Staat an Deutschland ausgeliefert werden sollen.

Weitere Informationen zum EU-Haftbefehl finden Sie hier.

Gnadengesuche / Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind Gnadengesuche und Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Durch ein erfolgreiches Gnadengesuch oder ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren lassen sich rechtskräftige Entscheidungen nachträglich in unterschiedlicher Form wieder abändern.

Weitere Informationen zu Gnadengesuchen oder zum Wiederaufnahmeverfahren finden Sie hier