Philosophie der Strafrechtskanzlei Dietrich
Im Vordergrund steht für Rechtsanwalt Dietrich der Kampf um die Rechte seiner Mandanten. Diesen gibt er eine Stimme im Strafverfahren. Hierdurch werden die Mandanten von Rechtsanwalt Dietrich in die Lage versetzt, sich effektiv gegen die erhobenen Tatvorwürfe zu verteidigen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich zeichnen einen guten Strafverteidiger insbesondere drei Eigenschaften aus.
Rechtsanwälte müssen sich fortbilden
Selbstverständlich muss ein Verteidiger zunächst über ein großes strafrechtliches Wissen und Erfahrung verfügen. Wobei neben der Kenntnis der einzelnen Strafvorschriften auch die Verfahrensvorschriften beherrscht werden müssen. Da ein derartiges Wissen kein statischer Zustand ist, muss sich ein Verteidiger, wie auch jeder andere Rechtsanwalt, regelmäßig fortbilden. Nur hierdurch kann der Rechtsanwalt sicher stellen, dass er über aktuelle Rechtsprechungs- und Gesetzesänderungen informiert ist. Rechtsanwalt Dietrich beschränkt seine anwaltliche Tätigkeit auf das Strafrecht.
Als Fachanwalt für Strafrecht bildet sich Rechtsanwalt Dietrich regelmäßig im Bereich des Strafrechts fort.
Eine Auflistung von Fortbildungen, an denen Rechtsanwalt Dietrich teilgenommen hat, finden Sie auf der Seite „Fachanwalt für Strafrecht“
Verteidiger müssen kommunizieren können
Wissen allein reicht aber nicht. Als zweite wichtige Eigenschaft muss der Verteidiger Sozial- und Verhandlungskompetenz aufweisen.
Ein Verteidiger muss auf der einen Seite in der Lage sein, seinem Mandanten das Strafverfahren nachvollziehbar zu erklären. Ein Mandant kann sich erst für eine Verteidigungsstrategie entscheiden, soweit ihm seine rechtliche Situation verständlich dargelegt und erläutert worden ist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ein Mandant nicht nur Objekt des Strafverfahrens, sondern auch Spielfigur seines Anwaltes wird.
Für Rechtsanwalt Dietrich ist es wichtig, sich ausreichend Zeit für seine Mandanten zu nehmen. Rechtsanwalt Dietrich erklärt seinen Mandanten ausführlich die Vorzüge unterschiedlicher Verteidigungsstrategien.
Neben seinem Mandanten muss ein Verteidiger aber auch mit den weiteren Beteiligten im Strafverfahren kommunizieren. Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Verteidiger, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht führt häufig dazu, ein Strafverfahren in die vom Mandanten gewünschte Richtung zu lenken. Rechtsanwalt Dietrich nimmt regelmäßig Kontakt mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf und erörtert mit diesen nach Rücksprache mit seinen Mandanten die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beendigung des Strafverfahrens.
Ein Strafverteidiger darf den Konflikt nicht scheuen
Da die Strafverfolgungsbehörden und der Mandant im Strafverfahren unterschiedliche Interessen verfolgen, lässt sich nicht immer eine einvernehmliche Lösung erreichen. In einem solchen Fall darf ein guter Verteidiger nicht den Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht scheuen. Rechtsanwalt Dietrich stellt für seine Mandanten die notwendigen Anträge, wie z. B. Beweisanträge. Sollte das Gericht den Eindruck erwecken, dass es dem Mandaten voreingenommen gegenüber steht, wird Rechtsanwalt Dietrich das Gericht wegen Besorgnis der Befangenheit mittels eines sogenannten Befangenheitsantrages ablehnen.