Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Strafrechtskanzlei Dietrich aus Berlin-Kreuzberg. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht. Er ist bereits seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Rechtsanwalt Dietrich tritt in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit als Verteidiger auf.
Die Kanzlei ist zentral gelegen in Berlin-Kreuzberg
Die Kanzleiräume der Strafrechtskanzlei Dietrich sind zentral in Berlin-Kreuzberg unmittelbar am U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof gelegen.
Rechtsanwalt Dietrich ist Strafverteidiger aus Leidenschaft
Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die Strafverteidigung.
Kostenfreies Kontaktgespräch mit Anwalt für Strafrecht
Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung. Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. Ein belastetes Verhältnis zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger wird sich regelmäßig negativ auf die Interessen des Mandanten auswirken.
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten haben, bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs.
Nach diesem Gespräch können Sie Rechtsanwalt Dietrich mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Ihre wichtigsten Rechte
Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahrens zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Ermittlungsmethoden wie z.B. die Wohnungsdurchsuchung oder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume stellen einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar. Als Beschuldigter haben Sie verschiedenste Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Jeder im Strafrecht erfahrene Rechtsanwalt wird Ihnen empfehlen, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Verteidiger zu machen. Es besteht für Sie als Beschuldigter keine Verpflichtung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen.
Ein Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar!
Auch darf ein Schweigen weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden. Eine von Ihnen aber irrtümlich abgegebene Erklärung wird, auch nach entsprechender Korrektur, später voraussichtlich nachteilig ausgelegt werden. Die beste Verteidigungsstrategie im Strafverfahren kann regelmäßig erst nach Akteneinsicht bestimmt werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollte deshalb durch den Strafverteidiger eine inhaltliche Einlassung erfolgen. So wird gewährleistet, dass das beste Ergebnis erreicht werden kann.
Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht
Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufgrund einer Vorladung als Beschuldigter anwesend sein.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Strafverteidiger suchen, vereinbaren Sie gerne unter oben angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.
In dringenden Fällen, wie z. B. bei einer Verhaftung oder Durchsuchung, zögern Sie nicht, außerhalb der Öffnungszeiten der Strafrechtskanzlei Dietrich die oben angegebene Notrufnummer anzurufen.