Amtsanmaßung, § 132 StGB – Fachanwalt für Strafrecht hilft
Sie haben eine Anzeige wegen Amtsanmaßung erhalten und wurden bereits zur Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgeladen? Sie interessiert, ob Sie der Vorladung als Beschuldigter nachkommen müssen, was eine Amtsanmaßung konkret ist oder welche Strafe im Falle einer Verurteilung wegen Amtsanmaßung droht. Rechtsanwalt Dietrich arbeitet seit vielen Jahren in Berlin und deutschlandweit als Strafverteidiger und erklärt hier die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit einer Amtsanmaßung.
Folgende Fragen werden erörtert:
- Was ist Amtsanmaßung und wann hat man sich danach strafbar gemacht?
- Ich zeige ein altes Emblem vor, um mich als Kriminalbeamter auszugeben. Sonst mache ich nichts. Amtsanmaßung?
- Ich gebe mich als Polizeibeamter aus und durchsuche die Wohnung einer alten Oma. Amtsanmaßung?
- Ich rufe bei meinem Nachbarn an und gebe an, von der Kriminalpolizei zu sein und fordere den Nachbarn auf, seine Stereoanlage leiser zu stellen. Amtsanmaßung?
- Ich verkleide mich als Polizist und regele im Rahmen eines Faschings-Gags den Verkehr. Amtsanmaßung?
- Ich reserviere als angeblicher Bundestagsabgeordneter in einer noblen Gaststätte einen guten Platz. Habe ich mich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst?
- Ich versende aus Spaß eine nachgemachte polizeiliche Vorladung an einen Freund. Habe ich eine Handlung vorgenommen, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf?
- Ich helfe einem Bekannten, der Ärger mit seinem Nachbarn hat und gebe ich als „Reichsinspekteur“ aus, um eine Hausdurchsuchung zu machen. Amtsanmaßung?
- Ich verschiebe ein Halteverbotsschild damit mein Auto nicht im Halteverbot steht. Amtsanmaßung?
- Ich beklebe Wertgegenstände mit einem „Kuckuck“, damit der nächste Gerichtsvollzieher denkt, dass die Gegenstände schon gepfändet sind. Amtsanmaßung?
- Ich habe einen polizeilichen Verwarnungszettel von einem anderen Auto weggenommen und bei mir auf die Autoscheibe gelegt. Amtsanmaßung?
- Ich bin verbeamtet beim Landratsamt eingestellt. Ich erlasse aus dieser Position heraus eine Hausdurchsuchung. Kann hier Amtsanmaßung vorliegen?
- Ich setzte auf mein Autodach ein Blaulicht, um schneller durch die Stadt zu fahren. Amtsanmaßung?
- Was muss man Wissen und Wollen bei der Amtsanmaßung oder hilft Unwissenheit?
- Welche Strafe erwartet mich?
- Wann ist die Amtsanmaßung verjährt?
- Wann brauche ich einen Anwalt?
Was ist Amtsanmaßung und wann hat man sich danach strafbar gemacht?
Nach § 132 Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.
Das geschützte Rechtsgut dieses Straftatbestandes ist die Autorität des Staates und seiner Behörden. Wenn Unbefugte öffentlich-rechtliche Aufgaben und Funktionen in Anspruch nehmen, ist dieses Rechtsgut gefährdet. Daraus ergibt sich aber auch, dass das Auftreten in Amtspositionen, die es nicht mehr gibt, wie zum Beispiel „Reichspräsident“ oder DDR-Polizist, in der Regel nicht strafbar ist.
Ich zeige ein altes Emblem vor, um mich als Kriminalbeamter auszugeben. Sonst mache ich nichts. Amtsanmaßung?
Die erste Variante des § 132 StGB verlangt, dass erstens jemand sich selbst als Inhaber des öffentlichen Amtes ausgibt, welches er nicht bekleidet und zweitens in Ausübung dieses Amtes eine Handlung vornimmt, die den Anschein einer Amtshandlung erwecken kann.
Wenn man sich nur als Kriminalbeamter ausgibt aber sonst keine Amtshandlungen vollzieht, zum Beispiel nur jemanden auffordert, beiseite zu treten, hat man sich in der Regel noch nicht strafbar gemacht.
Auch wenn man bei der Polizei anruft und sich als Staatsanwalt ausgibt aber sonst keine Amtshandlungen eines Staatsanwaltes vornimmt, hat man sich in der Regel noch nicht der Amtsanmaßung strafbar gemacht, weil man das angemaßte Amt noch nicht „ausgeübt“ hat. Wenn man aber als falscher Staatsanwalt eine Anweisung an die Polizei telefonisch erteilt, nimmt man eine Amtshandlung vor. Wenn man als falscher Staatsanwalt nur eine informatorische Frage stellt, die jedem normalen Bürger telefonisch beantwortet werden kann, liegt hierin keine Ausübung eines öffentlichen Amtes, sodass eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung ausscheidet.
Ich gebe mich als Polizeibeamter aus und durchsuche die Wohnung einer alten Oma. Amtsanmaßung?
Eine Durchsuchung ist eine Amtshandlung, die in der Strafprozessordnung oder anderen Gesetzen geregelt ist. Wenn man wahrheitswidrig vorgibt ein Polizist zu sein und deshalb die Hausdurchsuchung durchführe, hat man sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst. Weitere Beispiele wären eine Beschlagnahme, Vernehmung, vorläufige Festnahme oder Verkehrskontrolle als falscher Polizist. Ebenso verhält es sich, wenn ein falscher Gerichtsvollzieher Gegenstände pfändet.
Ich rufe bei meinem Nachbarn an und gebe an, von der Kriminalpolizei zu sein und fordere den Nachbarn auf, seine Stereoanlage leiser zu stellen. Amtsanmaßung?
Ob man sich bei dem Anruf wegen Amtsanmaßung strafbar macht, hängt in der Regel davon ab, ob Sanktionen im Falle des Nichtbefolgens der „Anweisung“ in Aussicht gestellt werden.
Die, auch etwas unfreundlich formulierte, „Bitte“, das Radio leiser zu stellen ist keine Tätigkeit im hoheitlichen Bereich, die nur dem Träger eines solchen Amtes zustehen würde. Eine solche Bitte kann jedermann vorbringen. Deshalb hat man sich hier in der Regel nicht der Amtsanmaßung strafbar gemacht.
Ähnlich liegt der Fall, wenn man sich am Telefon zum Beispiel als Kriminalinspektor gegenüber dem Ordnungsamt ausgibt umso an Informationen über einen Dritten zu gelangen. Wenn diese Informationen jedem hätten gegeben werden können und vom Täter kraft seines erfundenen Amtes keine direkte Anweisung zur Herausgabe der Information erfolgte, hat man sich hier normalerweise nicht wegen Amtsanmaßung strafbar gemacht. Anders kann es bewertet werden, wenn die Informationen gerade wegen der Stellung als Polizist herausgegeben werden müssen.
Ich verkleide mich als Polizist und regele im Rahmen eines Faschings-Gags den Verkehr. Amtsanmaßung?
Wenn man sich als Polizist verkleidet und den Verkehr regelt, hat man sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst. Es obliegt ausschließlich der Polizei, den Verkehr zu regeln. Ob dies nur aus Spaß erfolgte und was man damit bezwecken wollte, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle. Es dürfte hier eine Amtsanmaßung vorliegen.
Ich reserviere als angeblicher Bundestagsabgeordneter in einer noblen Gaststätte einen guten Platz. Habe ich mich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst?
Auch die Diensttätigkeiten eines Bundestagsabgeordneten werden durch den Straftatbestand der Amtsanmaßung geschützt. Sodass eine Diensttätigkeit eines vermeintlichen Bundestagsabgeordneten unter § 132 StGB fällt. Es muss sich aber um eine Diensthandlung eines Bundestagsabgeordneten handeln. Das bestellen eines Tisches fällt nicht hierunter, so dass eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung ausscheidet.
Ich versende aus Spaß eine nachgemachte polizeiliche Vorladung an einen Freund. Habe ich eine Handlung vorgenommen, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf?
Im Gegensatz zur 1. Variante des § 132 Absatz 1 StGB wird in der 2. Variante nur gefordert, dass eine Handlung vorgenommen wurde, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Das unbefugte Auftreten als Amtsinhaber entfällt hier als Strafbarkeitsvoraussetzung.
Ob in dem Versenden einer nachgemachten polizeilichen Vorladung ein Amtsmissbrauch liegt, hängt davon ab, ob eine Verwechslungsfähigkeit besteht. Entscheidend hierbei sind die Umstände des Einzelfalls. Die Handlung muss nicht in allen Punkten der angemaßten hoheitlichen Maßnahme entsprechen. Ausreichend ist, dass die wesentlichen Inhalts- und Formerfordernisse gewahrt sind.
Bei einer nachgemachten polizeilichen Vorladung ist deshalb zu prüfen, ob sie mit einer echten polizeilichen Vorladung verwechselt werden kann. Hierbei ist grundsätzlich nicht auf den Freund, sondern auf einen objektiven Dritten abzustellen. Sollte für einen objektiven Dritten die Fälschung nicht erkennbar sein, liegt ein Amtsmissbrauch vor.
Ich helfe einem Bekannten, der Ärger mit seinem Nachbarn hat und gebe ich als „Reichsinspekteur“ aus, um eine Hausdurchsuchung zu machen. Amtsanmaßung?
Nach vielen Gerichtsurteilen ist auch für einen unbedarften Dritten ohne weiteres ersichtlich, dass es keine „Reichsinspektoren“ mehr gibt. Deshalb wird man grundsätzlich nicht mit einer Bestrafung wegen Amtsanmaßung rechnen müssen.
Ich verschiebe ein Halteverbotsschild damit mein Auto nicht im Halteverbot steht. Amtsanmaßung?
Das Verstellen amtlicher (nicht privater) Verkehrsschilder ist eine Handlung, die nur durch die Straßenverkehrsbehörde oder die Polizei vorgenommen werden darf. Wenn man eigenmächtig ein Verkehrsschild verstellt, nimmt man eine Handlung vor, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Deshalb droht eine Verurteilung wegen Amtsanmaßung.
Ebenso verhält es sich mit dem unbefugten Ein- oder Ausschalten einer Verkehrsampel.
Ich beklebe Wertgegenstände mit einem „Kuckuck“, damit der nächste Gerichtsvollzieher denkt, dass die Gegenstände schon gepfändet sind. Amtsanmaßung?
Das Anbringen einer Pfandmarke im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch einen amtlichen Gerichtsvollzieher ist eine Amtshandlung, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes (Gerichtsvollzieher) vorgenommen werden darf. Wenn man eigenmächtig Pfandmarken anbringt, um die Sachen dem Zugriff anderer Gläubiger zu entziehen, macht man sich wegen Amtsanmaßung strafbar.
Ich habe einen polizeilichen Verwarnungszettel von einem anderen Auto weggenommen und bei mir auf die Autoscheibe gelegt. Amtsanmaßung?
In diesem Fall soll nicht ein Bürger, sondern ein Ordnungsbeamter getäuscht werden. Zwar ist das Anbringen eines Verwarnungszettels eine Handlung, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Durch § 132 StGB sind aber nur Bürger und nicht Beamte selber vor einer Täuschung geschützt. Deshalb liegt in diesem Verhalten keine Amtsanmaßung.
Ich bin verbeamtet beim Landratsamt eingestellt. Ich erlasse aus dieser Position heraus eine Hausdurchsuchung. Kann hier Amtsanmaßung vorliegen?
Auch ein Amtsträger kann eine Amtsanmaßung begehen, wenn er sich als Inhaber eines anderen Amtes ausgibt. Für die Anordnung und Durchführung einer Hausdurchsuchung sind die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Richter zuständig. Wenn man eine Amtshandlung vornimmt, ohne dazu befugt zu sein, liegt eine Amtsanmaßung vor.
Ich setzte auf mein Autodach ein Blaulicht, um schneller durch die Stadt zu fahren. Amtsanmaßung?
Grundsätzlich dürfen auch private Fahrzeuge unter bestimmten Umständen nach § 52 Abs. 3 StVZO ein Blaulicht einsetzen. Wenn dies aber unbefugt geschah und aufgrund des Fahrzeuges, der Zeit, des Ortes, der Umstände der Fahrt und der Auswirkung des Einsatzes auf etwaige andere Verkehrsteilnehmer der Eindruck hoheitlichen Handelns erweckt werden konnte, kann hierin eine Amtsanmaßung liegen.
Was muss man Wissen und Wollen bei der Amtsanmaßung oder hilft Unwissenheit?
Um sich wegen einer Amtsanmaßung strafbar zu machen, muss Vorsatz bezüglich aller sogenannten objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen. Man muss also in der Regel gewollt und gewusst haben, dass man sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst hat. Wenn man sich über die Befugnis irrt, liegt in der Regel kein Vorsatz vor und eine Strafbarkeit scheidet aus.
Welche Strafe erwartet mich?
Eine Amtsanmaßung kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel eventuell abgelegten Geständnissen, den Vorstrafen des Beschuldigten sowie der Schwere der Schuld.
Ein Strafverteidiger wird zunächst prüfen, ob das Verfahren entweder mangels Tatnachweis oder geringer Schuld eingestellt werden kann. Selbst wenn eine Einstellung nicht möglich ist, wird ein Strafverteidiger auf die mildeste Sanktion hinwirken.
Wann ist die Amtsanmaßung verjährt?
Nach § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB verjährt die Amtsanmaßung nach fünf Jahren nach Vollendung der Tat.
Wann brauche ich einen Anwalt?
Sobald gegen Sie ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch geführt wird, sollten Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen. Hierbei ist insbesondere wichtig, ob tatsächlich ein öffentliches Amt vorliegt, welches der Beschuldigte wahrgenommen hat. Erst nach dieser Prüfung wird ein Anwalt für Strafrecht mit seinem Mandanten eine etwaige Einlassung besprechen. Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder ein Anhörungsschreiben von der Polizei erhalten haben, können Sie unter den Kontaktdaten einen unverbindlichen Besprechungstermin min Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren.