Untersuchungshaft
Strafverteidiger Dietrich betreut Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden.
Eine Verhaftung oder Festnahme stellen einen erheblichen Schock für den Betroffenen, die Familie, Freunde und Bekannte dar.
Nach einer Verhaftung soll der Betroffene regelmäßig durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht vernommen werden. Sehr viele Betroffene fühlen sich aufgrund der Haftsituation stark unter Druck gesetzt und sind deshalb bereit, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben zum Tatvorwurf zu machen.
Eine Aussage des Betroffenen stellt regelmäßig die Weichen für ein späteres Strafverfahren.
Deshalb sollten Freunde und Bekannte des Betroffenen sich unmittelbar nach der Festnahme oder Verhaftung mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen. Rechtsanwalt Dietrich versucht nach einer Festnahme oder Verhaftung unmittelbar Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich wird den Betroffenen umfassend über sein Aussageverweigerungsrecht aufklären und ihm empfehlen, zunächst keine Angaben zu machen.
Bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung bzw. Festnahme muss der Betroffene dem Haftrichter vorgeführt werden. An diesem Termin wird Rechtsanwalt Dietrich teilnehmen.
In dem Termin vor dem Haftrichter wird Rechtsanwalt Dietrich versuchen, dass ein Haftbefehl nicht erlassen, beziehungsweise ein bereits erlassener Haftbefehl nicht in Vollzug gesetzt wird.
Sollte z. B. aufgrund der Straferwartung oder der Tatschwere der Haftbefehl in Vollzug gesetzt werden, hält Rechtsanwalt Dietrich in den ersten Tagen nach der Verhaftung den Kontakt zwischen dem Betroffenen und seiner Familie bzw. Freunden und Bekannten. Nach ca. einer Woche können Familienangehörige und seine Freunde den Betroffenen in der Justizvollzugsanstalt besuchen. Rechtsanwalt Dietrich unterstützt die Angehörigen, Freunde und Bekannte bei der Erteilung von Besuchserlaubnissen und der Vereinbarung von Besuchsterminen in der Justizvollzugsanstalt.
Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, bestehen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl.
Um einen Haftbefehl wieder aufheben zu lassen stehen einem Verteidiger mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Seite. Nur ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt kann hierbei entscheiden, ob z.B. mündliche Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt werden soll. Ein falsches oder unnötiges Rechtsmittel wird in der Regel zu einer Verlängerung der Untersuchungshaft führen.
In diesem Verfahrensabschnitt ist es regelmäßig das Ziel, den Haftbefehl aufzuheben oder z. B. gegen Meldeauflagen oder Kaution außer Vollzug zu setzen.
Im Falle einer Festnahme oder Verhaftung sollten Sie zeitnah Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen. Die Strafrechtskanzlei Dietrich steht Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten unter oben angegebener Notfallnummer zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Haftbefehl finden Sie unter: http://www.rechtsanwalt-haftbefehl.de .