Falschaussage, Meineid und falsche eidesstattliche Versicherung

Wer behauptet, niemals zu lügen, sagt wahrscheinlich nicht die Wahrheit! Jeder tut es, manche häufiger als andere, aber jeder hat schon gelogen. Daher ist es grundsätzlich auch nicht strafbar, andere anzulügen. Dies ändert sich aber dann, wenn man z. B. gegenüber einem Richter falsche Angaben macht. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, dass man sich wegen einer uneidlicher Falschaussage gem. § 153 StGB oder wegen Meineids nach § 154 StGB strafbar macht.

Sie haben eine Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage oder wegen Meineids erhalten und wollen nun wissen, was die Voraussetzungen und die Strafe ist.

Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht beantwortet Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einer Falschaussage oder einem Meineid. Insbesondere beantwortet er:

Wie beschreibt § 153 StGB die uneidliche Falschaussage?

Die Grundform der Aussagedelikte ist die falsche uneidliche Aussage nach § 153 Abs.1 StGB. Demnach macht sich jemand, der vorsätzlich vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle als Zeuge oder als Sachverständiger falsch aussagt, strafbar.

Wann ist eine Aussage falsch im Sinne von § 153 StGB?

Eine Aussage ist falsch, wenn sie nicht der Wahrheit entspricht, also die Wirklichkeit unzutreffend widergibt. Die Wirklichkeit wird unzutreffend widergegeben, wenn der Inhalt der Aussage mit der objektiven Sachlage nicht übereinstimmt. Wenn ich als Halter eines Fahrzeuges nach einer Fahrerflucht gegenüber dem Gericht angebe, nicht zu wissen, wer zum Tatzeitpunkt der Unfallflucht gefahren ist, obwohl mein Freund das Fahrzeug genutzt hat, stellt dies eine Falschaussage dar.

Macht man sich wegen uneidlicher Falschaussage strafbar, wenn ich nur etwas weglasse?

Es gibt Situationen, in denen nicht ein neuer Sachverhalt erfunden werden muss, um ein anderes Geschehen darzustellen. Manchmal reicht es schon, wenn man bestimmte Details weglässt. Wenn bestimmte Umstände erkennbar bedeutsam für einen Sachverhalt sind, ist man verpflichtet, diese auch ohne Nachfrage zu offenbaren. Unterlässt man dies, macht man sich wegen Falschaussage strafbar.

Vor welchen Stellen kann ich eine uneidliche Falschaussage begehen?

Wie bereits ausgeführt, ist es grundsätzlich nicht strafbar, jemanden anzulügen. Eine Strafbarkeit wegen Falschaussage kommt nur in Betracht, wenn man vor einer in § 153 StGB aufgeführten Stelle die Unwahrheit sagt. Nach § 153 StGB muss die Aussage vor einem Gericht oder einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle erfolgen.

Den meisten von Rechtsanwalt Dietrich betreuten Mandanten wird vorgeworfen, vor Gericht eine Falschaussage begangen zu haben. Gerichte sind im Gesetzestext von § 153 StGB besonders hervorgehoben.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind dagegen nicht berechtigt, einen Eid abzunehmen. Daher macht sich jemand, der die Polizei oder die Staatsanwaltschaft in einer Vernehmung anlügt, nicht wegen Falschaussage nach § 153 Abs.1 StGB strafbar. In Betracht kommt aber eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung oder wegen Strafvereitelung.

Wer kann eine uneidliche Falschaussage begehen?

Nicht jeder Verfahrensbeteiligte in einem Gerichtsverfahren kann eine Falschaussage begehen. Nach § 153 Abs.1 StGB können sich nur Zeugen und Sachverständige wegen Falschaussage strafbar machen. Weder die Parteien im Zivilprozess noch der Angeklagte im Strafverfahren kann somit eine Falschaussage verwirklichen.

Was ist wenn ich nicht weiß, dass ich etwas Falsches Aussage?

Bei der Falschaussage handelt es sich um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Dies bedeutet, dass Sie wissen müssen, dass sich Ihre Aussage nicht mit der Wirklichkeit deckt. Gehen Sie davon aus, dass sich der Sachverhalt so zu getragen hat, wie Sie dem Gericht mitgeteilt haben und stellt sich dann aber heraus, dass Sie sich getäuscht haben, liegt keine vorsätzliche Falschaussage vor. Sie können dann nicht wegen einer Falschaussage gem. § 153 StGB bestraft werden. In Betracht kommt aber eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Falschaussage.

Was ist das Strafmaß eine Falschaussage; mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?

Das Gesetz sieht als Strafe für eine Falschaussage Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu fünf Jahren vor. Im Gegensatz zu vielen anderen Delikten wird eine Falschaussage sehr hart bestraft, weil das Gesetz keine Geldstrafe vorsieht. Die konkrete Strafe hängt dann von vielen Umständen ab. Insbesondere ist die Motivation für die Falschaussage und etwaige Vorstrafen zu berücksichtigen.

Was ist ein Meineid gem. § 154 StGB?

Ein Meineid liegt vor, wenn man vor einer zuständigen Stelle die Wahrheit einer Falschaussage beschwört. Es müssen also zunächst die Voraussetzungen der Falschaussage vorliegen.

Darüber hinaus muss der Eid abgeleistet werden. Ein Eid ist die förmliche Versicherung, dass die Aussage der Wahrheit entspricht.

Was ist das Strafmaß bei einem Meineid?

Bei einem Meineid handelt es sich um ein Verbrechen. Das Gesetz sieht als Strafe Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Dies bedeutet, dass eine Geldstrafe und Freiheitsstrafe von unter einem Jahr nicht möglich ist.

Ist der versuchte Meineid strafbar?

Da die Mindeststrafe bei einem Meineid als Verbrechen ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, ist auch der versuchte Meineid gem. § 23 Abs. 1 StGB strafbar. Nach § 23 Abs. 1 StGB ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar.

Wer kann einen Meineid begehen?

Beim Meineid nach § 154 Abs.1 StGB gibt es keine Einschränkung auf Zeugen oder Sachverständige. Einzig der Angeklagte im Strafprozess kann keinen Meineid leisten, da eine Beeidigung von dessen Aussage generell unzulässig ist. Alle übrigen Verfahrensbeteiligten können wegen Meineids bestraft werden.

Wann ist der Meineid vollendet?

Die Frage, wann man den Tatbestand des § 154 Abs.1 StGB vollendet hat, richtet sich nach der Art des Eides. Beim sogenannten Voreid, dieser wird vor der Aussage abgelegt, ist der Meineid mit Abschluss der Aussage vollendet. Beim sogenannten Nacheid, bei dem man nach der Aussage beschwört, dass diese der Wahrheit entspricht, ist der Meineid mit dem vollständigen Aufsagen der Eidesformel vollendet.

Ich soll einen Pflichtverteidiger erhalten – warum?

Das Gericht hat Ihnen einen Brief geschrieben, in welchen es Ihnen mitteilt, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und Sie deshalb innerhalb einer meist kurz bemessenen Frist einen Verteidiger benennen sollen. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen, wird Ihnen das Gericht einen Verteidiger auswählen. Nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, weil Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Der Meineid wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht. Der Aufforderung des Gerichts sollten Sie unverzüglich nachkommen. Anderenfalls wird das Gericht Ihnen einen - dem Gericht angenehmen - Verteidiger auswählen. Weitere Informationen zur Pflichtverteidigung finden Sie unter der Seite:

www.pflichtverteidiger-notwendige-verteidigung.de/

Ist eine falsche eidesstattliche Versicherung strafbar?

Des Weiteren macht sich gemäß § 156 StGB auch derjenige strafbar, der vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung bei einer hierfür zuständigen Stelle, in der Regel Gerichte, abgibt. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung gem. § 156 StGB gilt aber einschränkend, dass die eidesstattliche Versicherung im konkreten Verfahren zulässig war, also überhaupt abgegeben werden durfte und nicht rechtlich bedeutungslos ist. Die klassischen Hauptanwendungsfälle der falschen eidesstattlichen Versicherung sind daher Glaubhaftmachungen im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens und Glaubhaftmachungen in gerichtlichen Eilverfahren. Falsch ist die Versicherung, wenn sie inhaltlich unrichtige Angaben enthält, die von der prozessualen Wahrheitspflicht umfasst sind und für den Ausgang des Verfahrens Bedeutung erlangen können. Die falsche eidesstattliche Versicherung gilt dann als abgegeben, wenn sie der zuständigen Stelle mit der Absicht, sie zu Beweiszwecken zu verwenden, zugänglich gemacht wird. Es kommt also nicht darauf an, dass sie tatsächlich zur Kenntnis genommen wird. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

Was ist das Strafmaß einer falschen eidesstattlichen Versicherung?

Eine falsche eidesstattliche Versicherung sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Im Gegensatz zur uneidlichen Falschaussage und zum Meineid kann die falsche eidesstattliche Versicherung somit auch mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Was ist eine fahrlässige Falschaussage / ein fahrlässiger Meineid?

Gemäß § 161 Abs.1 StGB macht sich auch strafbar, wer die in §§ 154, 156 StGB unter Strafe gestellten Handlungen, also das Beschwören einer falschen Aussage und das Abgeben einer falschen eidesstattlichen Versicherung, fahrlässig begeht. Dies ist dann der Fall, wenn jemand sich in Unkenntnis darüber befindet, dass er etwas Unwahres beeidet oder an Eides statt versichert, und dabei die ihm zumutbare Sorgfalt des Überlegens und die Prüfung der Erinnerung missachtet.

Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn der Aussagende seine Aussage für wahr und vollständig hält, aber auch wenn er annimmt, die Wahrheitspflicht beziehe sich nur auf Antworten auf direkte Fragen oder das Verschweigen von Tatsachen falle nicht unter den geleisteten Eid.

Was ist die Strafe bei einer fahrlässigen Falschaussage oder Meineid?

Als Strafmaß sieht das Gesetz im Falle einer fahrlässigen Begehung Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Berichtigt der Aussagende seinen fahrlässigen Meineid oder seine fahrlässige Versicherung an Eides statt vor dem Abschluss des Verfahrens, so bleibt er gemäß § 161 Abs.2 StGB straflos.

Bis wann kann ich meine Aussage berichtigen?

Gemäß § 158 StGB besteht auch bei vorsätzlicher Begehung eines Aussagedeliktes nach §§ 153, 154, 156 StGB die Möglichkeit eine falsche Aussage zu berichtigen. In einem solchen Fall kann das Gericht die Strafe entweder mildern oder auch ganz von der Bestrafung absehen. Dafür muss die Berichtigung aber vollständig und rechtzeitig sein. Vollständig ist die Berichtigung, wenn derjenige, der zuvor falsch ausgesagt hat, umfassend die Unwahrheit seiner vorherigen Aussage offenlegt und bezüglich aller nicht vollkommen unerheblichen Tatsachen nunmehr die Wahrheit aussagt. Rechtzeitig ist die Berichtigung dann, wenn sie noch nicht gemäß § 158 Abs.2 StGB verspätet ist. Verspätet ist eine Berichtigung zum einen, wenn die Berichtigung bei der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann, also das Gericht sein Urteil schon verkündet hat. Zum anderen ist die Berichtigung auch verspätet, wenn durch die Falschaussage für eine andere Person bereits ein rechtlicher Nachteil entstanden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund der Falschaussage schon gegen eine dritte Person ein Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist. Schließlich ist eine Berichtigung auch dann verspätet, wenn gegen den, der eine falsche Aussage gemacht hat, bereits eine Strafanzeige gestellt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Gemäß § 158 Abs.3 StGB kann die Berichtigung sowohl gegenüber der Stelle, bei der die Falschaussage gemacht wurde, aber auch gegenüber einem anderen Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erfolgen.

Wie sieht es aus bei einem Eidesunmündigen?

Das Strafgesetzbuch trägt aber auch besonderen Aussagesituationen Rechnung. Daher kann ein Gericht gemäß § 157 Abs.2 StGB die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder auch ganz von der Bestrafung absehen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher, der das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine uneidliche Falschaussage gemäß § 153 Abs.1 StGB begangen hat.

Was ist ein Aussagenotstand?

Für die tägliche Praxis von Rechtsanwalt Dietrich hat aber der sogenannte Aussagenotstand nach § 157 Abs.1 StGB größere Bedeutung. Demnach kann das Gericht im Falle eines Meineides oder einer falschen uneidlichen Aussage nach seinem Ermessen die Strafe mildern oder im Fall der uneidlichen Aussage auch ganz von der Bestrafung absehen, wenn ein Zeuge oder ein Sachverständiger die Unwahrheit gesagt hat, um einen Angehörigen oder auch sich selbst vor Strafe zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Mutter vor Gericht lügt, um ihrem Sohn ein falsches Alibi zu verschaffen. Gibt eine Mutter z.B. nach einer Fahrerflucht wahrheitswidrig an, dass sich ihr Sohn zum Tatzeitpunkt in der elterlichen Wohnung aufgehalten hat, kann das Gericht die Strafe mildern oder von Bestrafung absehen.

Ist die versuchte Anstiftung zur Falschaussage strafbar?

Eine Besonderheit im Rahmen der Aussagedelikte stellt § 159 StGB dar. Demnach ist die versuchte Anstiftung zur Falschaussage strafbar, obwohl der Versuch einer uneidlichen Falschaussage und einer falschen eidesstattlichen Versicherung nicht strafbar ist. Der § 159 StGB ist dann erfüllt, wenn jemand versucht, einen anderen dazu zu veranlassen, eine falsche Aussage im Sinne der §§ 153,156 StGB zu machen. Der Strafrahmen orientiert sich hier an dem Strafrahmen des Aussagedeliktes, zu welchem man versucht hat, die andere Person anzustiften.

Kann ich jemanden zur Falschaussage verleiten?

Schließlich macht sich gemäß § 160 StGB auch derjenige strafbar, der einen anderen zu einer Falschaussage verleitet. Verleiten bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jemand vorsätzlich auf den Willen einer anderen Person so einwirkt, dass diese unabsichtlich und unwissentlich eine falsche Aussage macht. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass man die andere Person in einem Irrtum hinsichtlich des Tatgeschehens bestärkt oder einen solchen Irrtum durch geschickte Manipulation der Person hervorruft.

Der Strafrahmen des § 160 StGB unterscheidet zwischen der Verleitung zum Meineid, welche mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist, und der Verleitung zu einer uneidlichen Falschaussage oder einer falschen eidesstattlichen Versicherung, was mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft wird.

Benötige ich Hilfe durch einen Rechtsanwalt?

Sollten Sie eines Aussagedeliktes beschuldigt oder angeklagt werden, sollten Sie aufgrund der komplizierten Rechtslage, den feinen Unterschieden zwischen den einzelnen Tatbeständen und den vielen Ausnahmeregelungen unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird den Sachverhalt dahingehend prüfen, ob überhaupt einer der Tatbestände der §§ 153 ff. StGB gegeben ist, und ob gegebenenfalls noch die Möglichkeit einer Berichtigung der Falschaussage besteht. Zudem wird ein Rechtsanwalt darauf hinwirken, dass auch alle in den §§ 153 ff. StGB vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten hinsichtlich des Strafrahmens ausgeschöpft werden.

In der Vielzahl von Rechtsanwalt Dietrich bearbeiteten Mandaten wurde durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft Anzeige wegen eines Aussagedelikts erstattet. Dies bedeutet, dass bereits einmal ein Rechtspflegeorgan davon ausgegangen ist, dass Sie nicht die Wahrheit gesagt haben. In diesem Fall reicht es nicht aus, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mitzuteilen, dass man nicht gelogen hat. Diese einfache Mitteilung wird regelmäßig zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen.

Sollten Sie einen Verteidiger benötigen, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Rechtsanwalt Dietrich ist spezialisiert auf die Aussagedelikte.